Warum ACCORD
Pioniere an der Schnittstelle zwischen Technik und Konfliktlösung
Objektiv und ausgewogen
Vertraulich
Mit- und vorausdenkend
Staatlich anerkannte Gütestelle
Pioniere an der Schnittstelle zwischen
Technik und Konfliktlösung
Das Konzept von ACCORD beruht auf einer einzigartigen Bündelung von Kompetenzen. Die Schlichter haben entweder die Befähigung zum Richteramt („Volljurist“) oder sind Ingenieur. Als geübte Streitbeileger und industrieerfahrene Ingenieure kennen unsere Schlichter technische Sachverhalte, genauso wie Projektmanagement, Gerichtsverfahren und Unternehmensführung aus der Innensicht. Diese langjährige Berufspraxis der Schlichter ist Asset und Ansporn zugleich: ACCORD versteht sich als führender Anbieter für die Schlichtung technischer Streitigkeiten am Markt.
Objektiv und ausgewogen
Glaubwürdigkeit der Schlichter und ausgewogene Verfahrensführung sind elementare Voraussetzungen für erfolgreiche Schlichtung. ACCORD und die Schlichter sind sich dessen bewusst und handeln daher jederzeit ausgewogen und objektiv. Die ACCORD Schlichtungsordnung in Verbindung mit § 47 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet jeden ACCORD Schlichter, seine Tätigkeit unabhängig, unparteiisch und frei von jeglichen Weisungen wahrzunehmen.
Vertraulich
Alle Parteien, Schlichter und weitere Verfahrensteilnehmer verpflichten sich zur Vertraulichkeit gemäß der ACCORD Schlichtungsordnung. Diese Verschwiegenheitspflichten gelten auch nach Abschluss des Verfahrens weiter. Die Parteien verpflichten sich insbesondere, Ansichten, Vorschläge, Eingeständnisse oder die Einigungsbereitschaft der anderen Partei, sowie Vorschläge, Einschätzungen oder Empfehlungen der Schlichter nicht als Beweis in einem Schieds- oder Gerichtsverfahren einzuführen. Lediglich der Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und -beendigung sowie der Inhalt einer von den Parteien gefundenen Einigung dürfen im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Vollstreckung, sowie in Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren offengelegt werden (wenn bsp. über Verjährung gestritten wird).
Mit- und vorausdenkend
Unsere langjährige Erfahrung mit der Beilegung technischer Streitigkeiten, macht es möglich, Probleme lösungsorientiert anzugehen. Seit Jahren gelingt es uns, in verschiedenen Zusammenhängen anspruchsvolle juristische und technische Fragestellungen zu beantworten und Konflikte beizulegen. Unser Erfolgsgeheimnis dabei: wir verstehen Industrie und denken stets vom (guten) Ende her.
Staatlich anerkannte Gütestelle
Die ACCORD Schlichtung GbR ist eine staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sowie staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Damit hat das ACCORD Schlichtungsverfahren gegenüber anderen Arten der außergerichtlichen Streitbeilegung zwei bedeutende Vorteile: zum einen wird mit der Einleitung des ACCORD Schlichtungsverfahrens die Verjährung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehemmt; und zum anderen kann eine im Rahmen eines ACCORD Schlichtungsverfahrens erreichte Einigung in einer vollstreckbaren Urkunde ausgefertigt werden und steht insofern einem vollstreckbaren Gerichtsurteil gleich.