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Verfahrensablauf

Das ACCORD Schlichtungsverfahren läuft grundsätzlich in drei Phasen ab:

Verfahrensablauf

Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der ACCORD Schlichtungsordnung beschrieben:

 

ACCORD Schlichtungsordnung

 

Parteien, die dies wünschen, können bereits bei Vertragsschluss eine ACCORD-Schlichtungsklausel in ihren Vertrag aufnehmen. Als Musterklausel empfehlen wir folgende Formulierung:

 

Hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, wird vor Einleitung eines [Schiedsgerichtsverfahrens / Gerichtsverfahrens gemäß Artikel … dieses Vertrages] ein Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung der ACCORD Schlichtung GbR, Mozartstr. 34, 50674 Köln, in der bei Einleitung des Verfahrens gültigen Fassung durchgeführt. Die Parteien verpflichten sich, vor einer Beendigung des Schlichtungsverfahrens mindestens einen Termin mit den von ACCORD bestellten Schlichtern durchzuführen, bei dem der Versuch einer Schlichtung besprochen wird.

 

Die anfallenden Gebühren (Antragsgebühr, Gebühr für Schlichtungstätigkeit, Einigungsgebühr) sind in der ACCORD Gebührenordnung beschrieben:

 

ACCORD Gebührenordnung

 

ACCORD ist eine staatlich anerkannte Gütestelle. Daraus entsteht Verlässlichkeit: mit der Einleitung des ACCORD Schlichtungsverfahrens wird die Verjährung der von den Parteien beschriebenen Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehemmt. Auf Vereinbarungen, welche im ACCORD Schlichtungsverfahren erreicht wurden, kann eine Vollstreckungsklausel angebracht werden; somit könnte aus der Vereinbarung sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

 

Auf Wunsch der Parteien kann ACCORD auch andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung anbieten bzw. vermitteln, wie insbesondere:

        - Schiedsgutachten,

        - Adjudication und Dispute Boards,

        - Mediation und Collaborative Law,

        - außergerichtliche Beweissicherungsverfahren

sowie bei Schiedsrichter- und Schadensgutachterbenennungen unterstützen.